Für ambulante Operateur:innen bedeutet Hybrid-DRG eine zusätzliche Abrechnungsform. Penelope Hybrid-DRG reduziert den Aufwand auf ein Minimum, fügt sich in bestehende Abläufe ein und erfüllt alle rechtlichen Anforderungen der Direktabrechnungspflicht.
Die Erfassung der Patient:innendaten erfolgt weiterhin im Arztinformationssystem. In Penelope werden lediglich die notwendigen Informationen für die Hybrid-DRG-Abrechnung ergänzt – ohne doppelte Dateneingabe oder Prozessänderungen.
Entlastung im Abrechnungsalltag
Patientendaten und Diagnosen werden automatisch aus dem Praxissystem übernommen. Nach Eingabe des OPS-Schlüssels ermittelt Penelope die passende Hybrid-DRG über einen gesetzlich vorgeschriebenen zertifizierten Grouper. Damit ist die Abrechnung vollständig und rechtssicher.
Durch die Direktabrechnung einzelner Fälle entfällt das Warten bis zum Quartalsende. Die Vergütung erfolgt zeitnah, ohne lange Vorfinanzierung. Auch Papierrechnungen für Privatpatient:innen, Selbstzahler:innen oder andere Kostenträger lassen sich problemlos erstellen.
Im Vergleich zu anderen Abrechnungslösungen ist Penelope Hybrid-DRG dabei in den meisten Fällen die kostengünstigere Variante.
Klar strukturiert und gut planbar
Abgerechnet wird nur, wenn tatsächlich Hybrid-DRG-Fälle entstehen. Bleiben diese aus, fallen keine Kosten an. Alle Abrechnungen sind übersichtlich dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar.
Ein Zusatzmodul ermöglicht bei Bedarf die automatische Weiterverteilung von Erstattungen an Unterabrechner – ohne manuelle Nacharbeit.
Fazit
Hybrid-DRG ist für ambulante Operateur:innen bei bestimmten Leistungen verpflichtend. Unser Tool Penelope Hybrid-DRG macht daraus einen kostengünstigen und unkomplizierten Abrechnungsprozess, der auf den medizinischen Arbeitsalltag angepasst ist.


