TI-Zwang für digitale Muster

25.01.2024 | QuickCON

Ab dem 01.07.2024 wird es im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) beim Versand und Empfang digitaler Muster verpflichtend sein, den Übertragungsweg Kommunikation im Medizinwesen (KIM) zu nutzen. Auf diese Weise sollen personenbezogene Gesundheitsdaten im Rahmen der digitalen Muster übertragen werden. Die verpflichtende Nutzung des Fachdienstes KIM gilt für alle Softwaresysteme, die den Versand und Empfang der digitalen Muster 10, 10A und 39 abbilden. Damit ist auch unsere Software von der Neuregelung betroffen und wir werden diese dementsprechend anpassen.

Es ist zwar nachvollziehbar, dass die TI politisch gewollt ist und dementsprechend sukzessive durchgesetzt wird. Es bleibt aber unverständlich, warum etablierte und sichere Verfahren zu Gunsten dieses Wunsches eingestampft werden. Zumal der neue Weg wesentlich komplizierter wird. Außerdem muss die digitale Signatur der digitalen Muster über die Komponenten der TI durchgeführt werden.

Grundsätzlich sehen wir zwei deutliche Nachteile, die durch die Neuregelung mit dem Versand über KIM entstehen:

Zum Einen kann die Signatur nicht mehr serverseitig durchgeführt werden. Dokumente müssen zunächst umständlich heruntergeladen, dann signiert und schließlich wieder hochgeladen werden.

Zum Anderen stehen die über KIM zu versendenden Dokumente nicht mehr unmittelbar zur Verfügung, sondern müssen aufwendig abgerufen werden. Das ist technisch deutlich komplizierter und es wird im Prinzip ein doppelter Versand durchgeführt. Auf diese Weise werden viel mehr Daten verarbeitet, wodurch auch der CO₂-Fußabdruck um ein Vielfaches schlechter wird.

Auch wenn wir die verpflichtende Nutzung über KIM kritisch sehen, werden wir unsere Softwarelösungen natürlich fristgerecht auf die Gesetzesänderung anpassen, um unsererseits einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Darauf können Sie sich in jedem Fall verlassen.

 

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